Rechtliches Welle7

Teilnahmebedingungen Wettbewerbe

Nachfolgend finden Sie die Teilnahmebedingungen für Wettbewerbe. Abweichende Bestimmungen bei einzelnen Wettbewerben bleiben vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen des ausgeschriebenen Wettbewerbes.  


Wettbewerbsveranstalter: Genossenschaft Migros Aare  
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden des Direktionsbereichs Real Estate Einkaufscenter, der am Wettbewerb beteiligten Partner, der zuständigen Werbeagentur und des Wettbewerbsveranstalters sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende. 
Ablauf des Wettbewerbs: Durch die Teilnahme am jeweils ausgeschriebenen Wettbewerb stimmen Sie den Teilnahmebedingungen zu. Die Details zu den Wettbewerbsbedingungen werden im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben. Unter allen Teilnehmenden werden die Gewinner*innen nach Einsendeschluss durch Zufallsverlosung ermittelt. Die Gewinner*innen werden schriftlich benachrichtigt. 
Gratisteilnahme: Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden. 
Preise: Preise, die von den Gewinner*innen nicht bis spätestens sechs Monate nach Benachrichtigung im Einkaufscenter «Welle7» abgeholt wurden, verfallen ersatzlos. Die Preise werden nicht bar ausbezahlt. 


Publikation der Gewinner*innen: Der Wettbewerbsveranstalter weist darauf hin, und Sie nehmen zur Kenntnis, dass im Falle eines Gewinnes Ihr Vorname und der erste Buchstabe Ihres Nachnamens gemäss der jeweiligen Wettbewerbsausschreibung veröffentlicht wird. 
Weitere Bestimmungen: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinner*innen – keine Korrespondenz geführt. 
Die entgeltliche Weitergabe von Wettbewerbsgewinnen ist untersagt. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich vor, entsprechende Wettbewerbsgewinne, sofern möglich, sperren zu lassen. 


Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme möglich. Dabei sind die persönlichen Angaben korrekt und vollständig anzugeben. 
Der Wettbewerbsveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. 


Sie nehmen zur Kenntnis, dass Preise mit einem Wert von über CHF 1‘000.- der Verrechnungssteuer unterliegen und der Wettbewerbsveranstalter im Falle der Steuerpflicht je nach Art des Gewinns die Preise und Gewinner der Eidgenössischen Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidgenössischen Steuerverwaltung entrichtet. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, mit der Zustellung der Preise zu warten, bis die vom Gewinner zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass im Falle eines Wettbewerbspreises in Form einer Einkaufscenter-Geschenkkarte der Maximalbetrag pro Einkaufscenter-Geschenkkarte bei CHF 500.- liegt und der Maximalbetrag pro Person bei CHF 3'000.-.

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Wettbewerbsveranstalters, abrufbar unter Datenschutz.  

Gerichtsstand ist der Sitz des Wettbewerbsveranstalters. Es gilt Schweizer Recht.


Herzlich Willkommen in der Welle7. Ihr Wohlbefinden ist uns wichtig. Die nachfolgenden Punkte unterstützen unsere Absichten und gelten für das gesamte Gebäude der Welle7 inklusive Einkaufsbereich. 

  1. Die Welle7 ist rauchfrei, ausgenommen davon sind ausgewiesene Raucherbereiche. Vom Rauchverbot betroffen sind auch jegliche Formen von E-Zigaretten. 
  2. Das Betteln und Hausieren ist nicht gestattet. 
  3. Das Feilbieten von Waren, Musizieren, lautes Abspielen von Tonträgern, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung der Centerleitung nicht erlaubt. 
  4. Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen, Fotografieren, Filmen usw. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung der Centerleitung. 
  5. Das Fahren mit Zweirädern, Kickboards, Skateboards, Inlineskates und Ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. 
  6. Tiere sind im ganzen Gebäude nicht erlaubt. 
  7. Tische und Stühle im Gastronomiebereich der Welle7 sind ausschliesslich für Kunden der dort ansässigen Gastronomie reserviert und dürfen nur in Verbindung mit einer Konsumation benutzt werden. 
  8. Im Workspace Welle7 ist der Konsum von Speisen nur in den zugewiesenen Räumen oder in Verbindung mit einer Raumbuchung gestattet. 
  9. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Sitzgelegenheiten erlaubt. 
  10. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Centereinrichtungen (z.B. Gemeinschaftsräume wie Toiletten, Sanitätsräume etc.) werden mit Hausverbot sowie Schadenersatzforderungen geahndet. Weiterhin ist der Aufenthalt auf Deck 3 bis 7 ausschliesslich berechtigten Personen vorbehalten. Unberechtigte Personen werden durch das Centermanagement oder ihre Beauftragte weggewiesen. 
  11. Das weitere Verweilen nach einer Wegweisung aus dem Center durch das Centermanagement oder ihre Beauftragten kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden. 
  12. Durch das Verhalten der Besucher der Welle7 dürfen andere Gäste sowie auch Mitarbeiter der Welle7 und Ihrer Partnermieter weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden. 
  13. Das Entsorgen von privaten Abfällen und Unrat auf dem gesamten Areal und im Parking ist verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet; es ist mit Kostenfolgen zu rechnen. 
  14. Die Parkebenen sind nicht bewacht. Es wird jede Haftung für die parkierten Fahrzeuge und deren Inhalt abgelehnt. 
  15. Den Weisungen des Personals der Welle7 ist in jedem Fall Folge zu leisten. 

Wir wünschen dir einen angenehmen Aufenthalt in der Welle7. 

Dein Centermanagement Welle7

Die Geschenkkarte ist nur in den Geschäften einsetzbar, welche auf unserer Webseite entsprechend gekennzeichnet sind (siehe "Im Center") und berechtigt zur Bezahlung des Einkaufs aus dem gesamten Sortimentsangebot. Die Rückzahlbarkeit des Kartenguthabens ist ausgeschlossen. Der Restbetrag wird weitergeführt und kann weder bar ausbezahlt, noch gegen Gutscheine umgetauscht oder einer Kreditkarte gutgeschrieben werden. Die Geschenkkarte ist ab deren Ladung während 5 Jahren gültig, danach verfällt das Guthaben. Die Geschenkkarte kann nicht wieder aufgeladen werden. Aus regulatorischen Gründen wurde der Verkauf der Welle7-Geschenkkarte per 1. März 2024 eingestellt.

Bei Verlust oder Diebstahl kann die Karte nicht ersetzt werden. Hotline 058 806 06 00. Saldoabfrage: Geschenkkartenguthaben.